Vorher · Ausgangslage
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit 2023 gesetzliche Verpflichtung, viele mittelständische Unternehmen sehen darin aber eine theoretische Vorgabe. Ziel war, das Institut für Unternehmensschutz als Ansprechpartner für eine externe Meldestelle bekannt zu machen.




