Kunert.Concept
Inhaber: Nolen Alexander Kunert
Langenselbolder Weg 20, 63607 Wächtersbach
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Beratungs-, PR-, SEO- und GEO-Leistungen (Generative Engine Optimization) zwischen Kunert.Concept (nachfolgend "Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend "Auftraggeber").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(3) Je nach Angebot kommt der Vertrag entweder als Einzelauftrag (z. B. Quartalskampagne) oder als Dauerschuldverhältnis mit fortlaufender Zusammenarbeit zustande. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich PR, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Generative Engine Optimization (GEO), insbesondere die Konzeption, Vermittlung und Platzierung redaktioneller und werblicher Inhalte in Print- und Onlinemedien.
(2) Der genaue Leistungsumfang, insbesondere die Anzahl und Art der Medienplatzierungen sowie die vereinbarte Laufzeit, ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(3) Zusätzliche Leistungen, insbesondere die Vermittlung von Platzierungen in überregionalen oder besonders reichweitenstarken Medien (z. B. Handelsblatt, WirtschaftsWoche, regionale Leitmedien), werden gesondert nach Aufwand ("at cost") berechnet und vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
(4) Redaktionelle Unabhängigkeit: Der Auftragnehmer vermittelt und bewirbt Beiträge bei unabhängigen Medienpartnern. Die endgültige Entscheidung über Annahme, Zeitpunkt, Ausgestaltung, Kürzung oder Ablehnung eines Beitrags obliegt ausschließlich der Redaktion des jeweiligen Mediums. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Erstellung und Einreichung der vereinbarten Inhalte sowie deren aktive Vermittlung, nicht jedoch einen bestimmten Veröffentlichungserfolg, ein bestimmtes Veröffentlichungsdatum oder eine unveränderte Übernahme der Inhalte. Kommt eine Veröffentlichung trotz ordnungsgemäßer Leistungserbringung des Auftragnehmers nicht zustande, bleibt der Vergütungsanspruch hiervon unberührt; der Auftragnehmer wird sich in diesem Fall um eine gleichwertige alternative Platzierung bemühen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bildmaterial und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und in der vereinbarten Qualität zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit sowie die rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht) der von ihm bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter insoweit frei.
(3) Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Die Vergütung ist grundsätzlich im Voraus (Vorkasse) fällig, soweit nicht im Einzelfall schriftlich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
(3) Auf Anfrage des Auftraggebers kann der Auftragnehmer im Einzelfall eine Ratenzahlung anbieten. Die Modalitäten (Anzahl der Raten, Höhe, Fälligkeiten) werden in diesem Fall gesondert schriftlich vereinbart.
(4) Verfallklausel bei Ratenzahlung: Ist Ratenzahlung vereinbart und gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Eintritt des Verzugs erfolglos gemahnt und ihm dabei eine Nachfrist von mindestens zehn (10) Tagen gesetzt hat.
§ 6 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug gilt folgender dreistufiger Mahnprozess:
- Zahlungserinnerung nach 15 Tagen ab Fälligkeit,
- Mahnung nach 23 Tagen ab Fälligkeit,
- Mahnung mit Fristsetzung und Ankündigung weiterer Schritte nach 30 Tagen ab Fälligkeit.
(2) Der Auftraggeber gerät unabhängig von einer Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).
(3) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die gesetzliche Mahnpauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzustellen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei Einzelaufträgen (z. B. Quartalskampagnen) endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Bei als Dauerschuldverhältnis vereinbarter fortlaufender Zusammenarbeit gilt die im jeweiligen Angebot genannte Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Ist nichts anderes vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln und dem aktuellen Stand seiner fachlichen Kenntnis. Eine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. konkrete Reichweiten, Rankings, Leads oder Umsatzsteigerungen) wird nicht übernommen, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung.
(4) Eine weitergehende Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten etwaiger Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 9 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Sämtliche vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Konzepte, Texte und sonstigen Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Inhalten zum vereinbarten Zweck. Eine Übertragung an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erzielten Ergebnisse (z. B. veröffentlichte Beiträge) in anonymisierter oder mit Zustimmung des Auftraggebers auch namentlicher Form zu Referenzzwecken zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, 63607 Wächtersbach.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gelnhausen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.